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Verkehrsrecht


Transportgewerbe verklagt die BRD
TransportgewerbeWegen mangelhafter Berechnungen bei der Lkw-Maut hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) aus Frankfurt am Main das Bundesamt für Güterverkehr in Vertretung der Bundesrepublik Deutschland verklagt. Der Fall wird am 21. Oktober vor dem Verwaltungsgericht in Köln verhandelt. Streitgegenstand ist die Berechnung der 50-prozentigen Erhöhung der Lkw-Maut zum 1. Januar 2009.


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Ältere Autofahrer halten mehr Abstand
Ältere AutofahrerÄltere Autofahrer haben Probleme, ihre Geschwindigkeit an den Vorausfahrenden anzupassen, sie halten aber generell einen größeren Abstand als jüngere Autofahrer. Wissenschaftler der US-amerikanischen University of Iowa haben dies in einer Studie festgestellt, die in der Fachzeitschrift Accident Analysis & Prevention erschienen ist. Dazu haben sie Autofahrer unter 44 Jahren mit einer Kontrollgruppe von über 65-Jährigen verglichen. Die Gruppen mussten kontinuierlich zwei Fahrzeuglängen Abstand zum Vorausfahrenden halten, der mit wechselnder Geschwindigkeit fuhr. Die Senioren zeigten dabei Probleme.


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Fahrerlaubnis
FahrerlaubnisIn Deutschland gelten zwei Regelwerke, welche die Zulassung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr bestimmen: Das Straßenverkehrsgesetz (STVG) und die Fahrerlaubnisverordnung. Hier sind im Folgenden die wesentlichen Regelungen zur Erteilung und zum Entzug einer Fahrerlaubnis für den Straßenverkehr in Deutschland beschrieben.
Das Straßenverkehrsgesetz (STVG) ermächtigt in §4 (1) das Bundesverkehrsministerium, Verordnungen zur genaueren Ausgestaltung der im STVG getroffenen gesetzlichen Vorgaben zu erlassen.
 
 
 
 
 
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Schadensabwicklung bei Unfällen
Schadensabwicklung bei UnfällenWer einen Unfall schuldhaft verursacht, muss dem Geschädigten nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 823, §249) den Schaden vollständig ersetzen.
Die Zahlung erfolgt dabei im Allgemeinen nicht zweckgebunden. Das heißt beispielsweise, dass der Unfallgeschädigte eine Reparatur nicht durchführen lassen muss. Dies ist in Paragraph 249 des BGB zu "Art und Umfang des Schadensersatzes" ausdrücklich festgehalten: "Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen".
 
 
 
 
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