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| Umfassende Bußgeldkatalog-Reform für 2013 | |
![]() Ziel: Vereinfachung Nach Informationen aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung soll die Vereinfachung des Bußgeldkataloges 2013 in Kraft treten. Zu schnelles Fahren wird in Zukunft nur noch mit einem Punkt geahndet, so Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer. Bisher waren hier bis zu vier Punkte drin. Für das Weiterfahren an einer roten Ampel werden zwei Punkte aufgerufen. Auch dort können aktuell bis zu vier Punkte fällig werden. Keine Änderungen gibt es beim Fahren unter Alkohol: Hier ist der Führerschein nach wie vor sofort weg. Viele Fragen offen Viele Details wurden bisher aber nicht veröffentlicht oder sind noch gar nicht geklärt. So gibt es bisher keine Informationen dazu, ob die mit einigen Delikten verbundenen Fahrverbote von der Reform berührt werden. Neu geregelt werden auch die Verjährungsfristen: Ein-Punkt-Verstöße werden nach einem Jahr gelöscht, Zwei-Punkt-Delikte nach drei Jahren. In Sachen Geldbußen geht es teilweise kräftig nach oben. Gänzlich ungeklärt ist der Transfer bereits vorhandener Punkte in das neue System. Über acht Millionen Einträge Das Verkehrszentralregister nahm am 2. Januar 1958 seine Arbeit auf, allerdings gibt es das Punkte-System für Verkehrsdelikte erst seit 1974. Momentan umfasst das Register über acht Millionen Einträge. Jeder Bürger kann seinen persönlichen Punktestand in Form eines Registerauszugs kostenlos einsehen. Dazu muss beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ein schriftlicher Antrag gestellt werden, dem eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beigelegt wird.
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